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Schulrat

Der Schulrat ist ein Schulorgan für den B-Zweig des Gymnasiums und ermöglicht:

  • den Erziehungsberechtigten, den volljährigen Schülern und Studenten
  • den pädagogischen Mitarbeitern der Schule
  • dem Schulträger

sich an der Schulverwaltung zu beteiligen.

Der Schulrat wird vom Schulträger eingesetzt, der gleichzeitig die Mitgliederzahl festsetzt und eine Wahlordnung herausgibt.

Zusammensetzung:

  • ein Drittel von den Erziehungsberechtigten und den volljährigen Schülern und Studenten
  • ein Drittel von den pädagogischen Mitarbeitern
  • ein Drittel vom Schulträger ernannt
  • der Schulrat tagt mindestens zweimal im Jahr
  • die Sitzungen werden vom Schulratsvorsitzenden einberufen
  • Auf Aufforderung des Schulratsvorsitzenden ist der Schulleiter verpflichtet, an der Schulratssitzung teilzunehmen.

Kompetenzen:

Der Schulrat bewilligt vier Grunddokumente:

  • den Jahresbericht über die Schultätigkeit,
  • die Schulordnung,
  • die Stipendienordnung,
  • die Regeln für die Bewertung der Ausbildungsergebnisse der Schüler in der Grund-, Mittel- und Oberstufe