Der Schulrat ist ein Schulorgan für den B-Zweig des Gymnasiums und ermöglicht:
- den Erziehungsberechtigten, den volljährigen Schülern und Studenten
- den pädagogischen Mitarbeitern der Schule
- dem Schulträger
sich an der Schulverwaltung zu beteiligen.
Der Schulrat wird vom Schulträger eingesetzt, der gleichzeitig die Mitgliederzahl festsetzt und eine Wahlordnung herausgibt.
Zusammensetzung:
- ein Drittel von den Erziehungsberechtigten und den volljährigen Schülern und Studenten
- ein Drittel von den pädagogischen Mitarbeitern
- ein Drittel vom Schulträger ernannt
- der Schulrat tagt mindestens zweimal im Jahr
- die Sitzungen werden vom Schulratsvorsitzenden einberufen
- Auf Aufforderung des Schulratsvorsitzenden ist der Schulleiter verpflichtet, an der Schulratssitzung teilzunehmen.
Kompetenzen:
Der Schulrat bewilligt vier Grunddokumente:
- den Jahresbericht über die Schultätigkeit,
- die Schulordnung,
- die Stipendienordnung,
- die Regeln für die Bewertung der Ausbildungsergebnisse der Schüler in der Grund-, Mittel- und Oberstufe