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Whistleblowing

Whistleblowing (Ethik-Hotline)

Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowing)

Die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 über den Schutz von Hinweisgebern wurde zum Schutz von Hinweisgebern erlassen, die einen Verstoß gegen das Unionsrecht melden, der die Merkmale einer Straftat oder eines Vergehens aufweist und von dem der Hinweisgeber im Rahmen seiner Arbeit oder einer anderen ähnlichen Tätigkeit Kenntnis erlangt hat. Ihr Hauptzweck besteht darin, den Hinweisgeber vor Vergeltungsmaßnahmen des Arbeitgebers oder seiner Kollegen zu schützen. Aus diesem Grund bleibt die Identität des Hinweisgebers vertraulich, wenn die Meldung über einen internen Kanal erfolgt, und nur die zuständige Person erfährt sie, und diese ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Weitere Bedingungen sind im tschechischen Gesetz Nr. 171/2023 Slg. (Gesetzessammlung) über den Schutz von Hinweisgebern (nachstehend „Gesetz“ genannt) festgelegt.

Die Ethik-Hotline als Teil des internen Whistleblowing-Systems („IWS“) ist ein Instrument, das Mitarbeitern und Dritten zur Verfügung steht, um illegale, unfaire oder unethische Verhaltensweisen zu melden, die gegen den Ethikkodex der Německá škola v Praze s.r.o. – zahraniční škola a gymnázium (im Folgenden auch „Deutsche Schule Prag“ oder „DSP“) verstoßen und aufgetreten sind oder auftreten könnten.

Die Hotline wurde in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Gesetzes Nr. 171/2023 Slg. über den Schutz von Hinweisgebern (im Folgenden auch „GSH“ genannt) eingerichtet und ist werktags erreichbar.

Die Einreichung einer Meldung über die Ethik-Hotline gewährleistet, dass identifizierte Hinweisgeber vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt sind. Im Falle einer anonymen Meldung ist der Schutz durch das GSH ab dem Zeitpunkt gewährleistet, an dem die Identität des Hinweisgebers bekannt wird.

Wer ist meldeberechtigt

Im Einklang mit dem Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern grenzt die Deutsche Schule Prag den Personenkreis ein, von dem sie Meldungen im Rahmen des GSH entgegennimmt und prüft:

  • Personen, die in einem einfachen Arbeitsverhältnis arbeiten (HPP, DPP, DPČ, Agenturkräfte);
  • Personen, die eine freiwillige Tätigkeit ausüben;
  • Personen, die eine Berufspraxis oder ein Praktikum absolvieren oder
  • Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen

Auch andere Hinweisgeber (z. B. Geschäftspartner und sonstige Dritte) können eine Meldung über die Ethik-Hotline einreichen. Diese Meldungen werden objektiv und unabhängig außerhalb des Geltungsbereichs des GSH untersucht.

Was kann gemeldet werden

Eine mögliche Rechtsverletzung, die die Merkmale einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit aufweist, für die das Gesetz eine maximale Geldbuße von mindestens 100.000 CZK vorsieht, die gegen ein Gesetz oder eine andere Rechts- oder EU-Vorschrift verstößt und von der der Hinweisgeber im Zusammenhang mit der Arbeit oder einer anderen ähnlichen Tätigkeit (Arbeitnehmer, Auftragnehmer, Praktikant usw.) Kenntnis erhalten hat.

Die Meldung bezieht sich auf Informationen über einen möglichen Verstoß, der in Bezug auf eine Person, für die der Hinweisgeber eine Arbeit oder eine andere ähnliche Tätigkeit verrichtet hat oder verrichtet, oder in Bezug auf eine Person, mit der der Hinweisgeber im Zusammenhang mit der Ausübung der Arbeit oder einer anderen ähnlichen Tätigkeit in Kontakt war oder ist, stattgefunden hat oder stattfinden wird, und die:

  1. den Tatbestand einer Straftat erfüllen,
  2. die Merkmale einer Ordnungswidrigkeit aufweisen, für die das Gesetz eine maximale Geldbuße von mindestens 100.000 CZK vorsieht,
  3. gegen das Whistleblower-Schutzgesetz selbst verstoßen,
  4. sie gegen Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder gegen Regelungen in Bereichen verstoßen, die durch eine europäische Richtlinie definiert sind und deren gemeinsamer Nenner der Schutz der Interessen der Europäischen Union ist. Dazu gehören zum Beispiel das öffentliche Auftragswesen, der Verbraucherschutz, die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie der Umweltschutz.

Wie ist die Meldung vorzunehmen?

  1. über das interne Benachrichtigungssystem
    • mündlich bei der Deutschen Schule Prag, Schwarzenberská 700/1, 158 00 Prag 5, Sekretariat. (Eine telefonische Termin-Reservierung ist notwendig.)
    • schriftlich an die Adresse der Deutschen Schule Prag, Schwarzenberská 700/1, 158 00 Prag 5 "NICHT ÖFFNEN - WHISTLEBLOWING",
    • telefonisch unter: +420-235 311 725
    • elektronisch unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.,
  1. über das externe Hinweissystem des Justizministeriums der Tschechischen Republik: Chci podat oznámení – veřejnost – Oznamovatel (justice.cz)

Zuständige Person für die Bearbeitung von Meldungen:

Frau Martina Marková

  • Telefon: +420-235 311 725
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.,

Der Verpflichtete (DSP) schließt die Entgegennahme von Meldungen von Personen aus, die keine Arbeit oder ähnliche Tätigkeiten für den Verpflichteten im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 Buchstaben a), b), h) oder i) des Gesetzes Nr. 171/2023 Slg. über den Schutz von Hinweisgebern ausführen.

Inhalt der Meldung

  • Identifizierung des Hinweisgebers: Name, Vorname, Geburtsdatum und gegebenenfalls andere Informationen, aus denen die Identität des Anmelders abgeleitet werden kann,
  • eine ausführliche Beschreibung des Verstoßes (Gegenstand der Meldung, woher der Hinweisgeber davon Kenntnis erlangt hat usw.)
  • Beweise und Belege.

Fristen

Der Hinweisgeber hat das Recht, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Meldung schriftlich über deren Eingang benachrichtigt zu werden und innerhalb von maximal 3 Monaten an die vom Hinweisgeber angegebene elektronische oder postalische Adresse über das Ergebnis der Prüfung informiert zu werden, sofern er nicht im Voraus auf dieses Recht verzichtet. Die Meldung wird nicht versandt, wenn ihr Versand das Interesse am Schutz der Identität des Meldenden und seiner personenbezogenen Daten oder der von Dritten gefährden könnte.

GDPR (DSGVO)

Die personenbezogenen Daten des Hinweisgebers werden zum Zweck der Bearbeitung der Meldung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG sowie der damit zusammenhängenden Verordnungen verarbeitet.

HINWEIS

Im Falle einer wissentlich falschen Meldung kann sich der Hinweisgeber einer Ordnungswidrigkeit (mit der Möglichkeit einer Geldbuße von bis zu 50.000 CZK gemäß Abschnitt 23 Absatz 2 des Gesetzes) oder einer Straftat schuldig machen.