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Informationen für die Eltern im Falle der angeordneten Quarantäne

Die Dauer der festgesetzten Quarantäne im Fall eines Kontakts mit einer COVID-19 positiven Person in der Schuleinrichtung:

Das tschechische Ministerium für Gesundheit hat am 2. März 2021 eine Sondermaßnahme (č. j. MZDR 40555/2020-4/MIN/KANN) getroffen, die am 19. Oktober 2021 aktualisiert wurde. Nach dieser Sondermaßnahme handeln im Fall eines Risikokontakts die Behörden des Schutzes für die Gesundheit (die Hygiene). Diese Sondermaßnahme gilt nicht nur an den Schuleinrichtungen, sondern sie gelten auch für die gesamte Population.

Aus der oben zitierten Sondermaßnahme ergibt sich, dass allen Personen, die im Kontakt mit einer an COVID-19 positiv getesteten Person im Kontakt waren, nach dem Gesetz §2 odst. 7 zákona č. 258/2000 Sb., eine Quarantänemaßnahme verordnet wird. Die Mindestdauer dieser Quarantäne beträgt 14 Tage seit dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person.

Die Person, der eine Quarantänemaßnahme verordnet wurde, unterzieht sich zwischen dem 5. und 7. Tag seit dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person (spätestens bis zum 10. Tag) einem RT-PCR Test. Im Fall eines negativen RT-PCR Tests und der Absenz von klinischen Symptomen der Erkrankung COVID-19 wird die Quarantänemaßnahme nach 14 Tagen beendet.

Aufgrund des oben Genannten teilen wir mit, dass im Fall einer verordneten Quarantäne dieselben Regeln für die gesamte Population inklusive Kinder und Schüler gelten, d.h. Es ist nicht möglich, die Dauer der Quarantäne aufgrund eines negativen PCR Tests zu verkürzen oder zu beenden. Die Dauer der Quarantäne ist festgelegt, abhängig von aktuellen Informationen über COVID-19 und umfasst die ganze Dauer der sogenannten Inkubationszeit. Die Inkubationszeit gibt die Zeit von der Ansteckung bis zum Beginn der Erkrankung an.

Die Quarantäne wird nicht angeordnet den Personen, die eine laborbestätigte Covid-19-Erkrankung durchlaufen haben, bei denen die Isolationszeit abgelaufen ist, keine Symptome einer Covid-19-Erkrankung zeigen und deren erster positiver RT-PCR-Test auf SARS-CoV-2 oder POC-Antigen-Test auf das Antigen SARS-CoV-2-Virus nicht älter als 180 Tage ist. Diese Tatsachen werden durch einen Krankenbericht belegt.

Auch Personen mit abgeschlossener Impfung, d.h. Personen, die gegen Covid-19 geimpft sind und über einen nationalen Impfausweis verfügen, wird keine Quarantäne verordnet sofern sie keine Covid – 19 Symptome zeigen. Falls sie innerhalb von 14 Tagen einen engen Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatten und Covid – 19 Symptome zeigen, wird ein RT-PCR-Test auf SARS-CoV-2 verordnet und bei den positiv getesteten Personen auch die Isolation.

Die Impfung versteht man als abgeschlossen, wenn:

  • bei einem Zwei-Dosen-Schema mindestens 14 Tage von der zweiten Dosis abgelaufen sind.
  • bei einem Einzeldosisschema 14 Tage von der ersten Dosis abgelaufen sind.

Die Liste der Sammelstellen, einschließlich der Regeln für den Besuch der Sammelstelle, finden Sie hier:

https://testovani.uzis.cz/

Während der Quarantäne ist es notwendig, in häuslicher Isolation zu bleiben. Ratschläge und Empfehlungen zur häuslichen Quarantäne / Isolation siehe:

http://www.szu.cz/tema/prevence/rady-a-doporuceni-pro-domaci-karantenu

Der Kinderarzt stellt elektronisch einen Untersuchungsantrag für Ihr Kind (telefonieren Sie mit Ihrem Arzt), es genügt, eine Versicherungskarte an der Sammelstelle zu zeigen. Der Test ist kostenlos.

Wenn Quarantäne Ihrem Kind verordnet wird, gilt sie nicht für Familienmitglieder. Für den Fall, dass bei Ihrem Kind die Positivität von Covid-19 bestätigt wird, wird die Hygienestation der Stadt Prag wird mit Ihnen weitere Maßnahmen treffen.

Die Person, die gegen eine verordnete Quarantäne verstößt, kann eine Quelle der Ansteckung für die Personen in ihrer Umgebung sein. Für einen solchen Verstoß droht eine durch das Gesetz č. 258/2000 Sb. festgesetzte Geldstrafe in Maximalhöhe von 3 000 000 CZK.

Informace pro rodiče žáků v případě nařízené karantény