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Volkszählung in Tschechien

Vom 27. März bis zum 11. Mai 2021 findet in der Tschechischen Republik eine Zählung der Einwohner und Haushalte statt. Die Teilnahme an der Volkszählung ist für alle Personen, die im Zeitraum vom 26. bis 27. März 2021 auf dem Gebiet der Tschechischen Republik Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, verpflichtend (unabhängig davon, ob man sich an den Stichtagen auch tatsächlich in der Tschechischen Republik aufhält oder nicht).

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Die Pflicht zur Teilnahme an der Volkszählung trifft alle Personen,

  • die eine Dauer- oder befristete Aufenthaltserlaubnis von mehr als 90 Tagen für die Tschechische Republik besitzen,
  • denen Asyl gewährt wurde oder
  • denen subsidiären oder vorübergehender Schutz gewährt wurde
  • unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder davon, ob sie auch einen Wohnsitz im Ausland haben oder im Ausland gemeldet sind.

Nur

  • Ausländer, die sich im entscheidenden Zeitraum zwischen dem 26.03. und 27.03.2021 für weniger als 90 Tage auf dem Gebiet der Tschechischen Republik aufhalten und
  • entsandte Mitarbeiter von diplomatischen und konsularischen Vertretungen und internationalen Organisationen

sind nicht zur Teilnahme verpflichtet.

Die Volkszählung wird vom Tschechischen Statistischen Amt durchgeführt. Alle erforderlichen Informationen sind auf Tschechisch, Englisch, Deutsch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Ukrainisch und Vietnamesisch verfügbar.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.scitani.cz


Quelle: Deutsche Botschaft Prag