Die deutsch-tschechische Begegnungsschule entstand im Jahre 2001 als Bestandteil der Deutschen Schule Prag. Dieses in seiner Art einmalige gemeinsame Bildungsprojekt des Ministeriums für Schulwesen, Jugend und Sport der Tschechischen Republik und des Auswärtigen Amtes sowie der schulischen Gipfelorgane der Bundesrepublik Deutschland zählt zu den bedeutendsten Beispielen der deutsch- tschechischen Zusammenarbeit mit dem Ziel, zur weiteren Vertiefung des Verständnisses zwischen beiden Völker beizutragen.
Die Deutsche Schule, als deren Bestandteil die deutsch-tschechische Begegnungsschule geführt wird, ist durch das oberste Bildungsorgan der BRD – die Bildungsministerkonferenz – als eine Auslandsschule anerkannt, die Bestandteil des Bildungssystems ist und somit aus Mitteln des deutschen Auswärtigen Amtes finanziell und personell unterstützt wird. Seit 1. September 2001 ist sie in das Register der Schulen, Vorschul- und schulischen Einrichtungen des Schulministeriums der Tschechischen Republik aufgenommen worden und bekommt somit für die tschechischen Schüler Mittel aus dem tschechischen Staatshaushalt.
Die deutsch - tschechische Begegnungsschule bietet den tschechischen Schülern im achtjährigen gymnasialen Bildungsweg die Möglichkeit, den zweisprachigen Unterricht gemeinsam mit deutschen Schülern zu besuchen. Das aktuelle Bildungsprogramm legt ausgewogen Akzente auf alle Elemente der gymnasialen Bildung, auf den Sprachenunterricht, die Natur- und Geisteswissenschaften sowie auf künstlerische und sportliche Betätigung. Die Schüler können hierzu äußerst modern ausgestattete Fachunterrichtsräume, Ateliers und Werkstätten, die reichhaltige Bibliothek mit einem Studienraum sowie Innen- und Außensportstätten mit entsprechendem Hinterland nutzen. Ein bedeutsames Unterrichtselement in der deutsch-tschechischen Begegnungsschule ist die Nutzung des Bildungspotentials der Informations- und Kommunikationstechnologien, der Computertechnik, beziehungsweise eines uneingeschränkten Zugangs zum Internet.
Wie bereits der Name der Schule verrät, haben die tschechischen und die deutschen Schüler schon ab der sechsten Klasse in einigen Unterrichtsfächern – in Musik und Sport – gemeinsamen Unterricht mit Deutsch als Unterrichtssprache. Die Schule ist jedoch keineswegs als „Einbahnstraße“ gedacht, und daher wurde die Anzahl der Wochenstunden für den Tschechischunterricht für die deutschen Schüler erhöht. Auch der gemeinsame Workshop der tschechischen und deutschen Sprache „Schule im Grünen“, der zu Beginn der sechsten Klasse veranstaltet wird, ist ein wesentlicher Integrationsimpuls, der zur Annäherung der tschechischen und der deutschen Kinder führt.
Einen besonderen Wert legt die Schule auf den Fremdsprachenunterricht. Neben dem bilingualen Unterricht in deutscher und tschechischer Sprache, der zur Meisterung der deutschen Sprache auf sehr hohem Niveau führt, ist auch der intensive Englischunterricht von Interesse, der bereits in der zweiten Klasse in einem Gesamtumfang von fünf Unterrichtsstunden in der Woche beginnt. Als dritte Fremdsprache bietet die Schule auch die Möglichkeit des Französischunterrichts.
Näheres über das Bildungsprogramm, insbesondere über die Unterrichtsfächer, über deren Wochenstundenzahl und über das Angebot an Wahlfächern, sind der Stundentafel der deutsch-tschechischen Begegnungsschule zu entnehmen.
Die Aufnahme der Schüler in die Klassen der deutsch-tschechischen Begegnungsschule in Prag erfolgt auf der Basis einer Gesamtbeurteilung der Leistungsvoraussetzungen im Rahmen des Aufnahmeverfahrens. Bestandteil des Aufnahmeverfahrens ist die Aufnahmeprüfung, die zum gesetzlich vorgeschriebenen Termin stattfindet.
Der Schulbesuch wird mit einer gemeinsamen deutsch-tschechischen Abiturprüfung / Reifeprüfung beendet. Die Absolventen der Schule erhalten auf diesem Wege neben dem tschechischen Abiturzeugnis auch das Zeugnis über die Allgemeine Hochschulreife für das Studium an Universitäten und Hochschulen in Deutschland und somit auch in anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union, in denen der Erwerb dieses Zeugnisses als Erfüllung der Zugangsbedingungen zur Hochschulbildung angesehen wird.