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GDPR und Whistleblowing

Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Ziel dieser Seite ist es, grundlegende Informationen zu den Grundsätzen der Verarbeitung personenbezogener Daten zusammenzufassen, nach denen sich unsere Organisation, die Deutsche Schule Prag - Auslandsschule und Gymnasium – richtet und die Einhaltung der Verordnung des Parlaments und des Rates der EU 2016/679 verabschiedet hat (weiter GDPR ), die seit dem 25. Mai 2018 in der Tschechischen Republik Rechtskräftig ist.

Unsere Schule hat alle notwendigen Schritte unternommen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu verbessern und alle vorgeschriebenen Verpflichtungen gemäß dem methodischen Anweisungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zu erfüllen. Den detaillierten Wortlaut finden Sie hier.

Gemäß GDPR verarbeitet unsere Schule personenbezogene Daten nach folgenden Grundsätzen:

  1. Gesetzlichkeit, Toleranz und Transparenz - Wir verarbeiten Daten nur dann, wenn ein berechtigter Grund vorliegt (z. B. gesetzliche Verpflichtung, Vertragserfüllung, Wahrung unserer Interessen, Wahrung der Interessen dritter Personen oder Einwilligung der Angaben betroffener Person). Unsere Schule führt die Verarbeitung transparent durch und teilt den Betroffenen mit, wie mit ihren persönlichen Daten umgegangen wird, wer Zugriff darauf hat und welche Rechte sie haben.
  1. Zweckseinschränkungen - Wir sammeln nur personenbezogene Daten für bestimmte, ausdrückliche und rechtmäßige Zwecke (siehe oben).
  1. Datenminimierung - Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für den jeweiligen Zweck erforderlich ist und durch das Bildungsgesetz (siehe unten) oder andere Gesetze vorgeschrieben ist.
  1. Genauigkeit - Wir verarbeiten nur aktuelle personenbezogene Daten, die dem aktuellen Stand der Dinge widerspiegeln
  1. Speicherungsbeschränkungen - Wir bewahren personenbezogene Daten nicht länger als notwendig auf.
  1. Integrität, Vertraulichkeit - Wir haben ausreichende technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um personenbezogene Daten vor versehentlicher oder rechtswidriger Zerstörung, Verlust, Veränderung oder unbefügter Gewährung oder Zugänglichkeit von übertragenen, gespeicherten oder anderweitig verarbeiteten personenbezogenen Daten zu schützen.
  1. Verantwortung – Wir können jderzeit die Einhaltung der Punkte 1 – 6 nachweisen.

Wir verarbeiten die meisten personenbezogenen Daten, um die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen, insbesondere gemäß Gesetz Nr. 561/2004 Slg.,laut Vorschul-, Grundschul-, Sekundarschul-, Hochschul- und sonstiger Ausbildung (Bildungsgesetz) und Gesetz Nr. 499/2004 Slg., über die Archivierung und dem Registrierungsdienst und über Änderungen bestimmter Gesetze.

Wenn wir eine Verarbeitung durchführen, die nicht den gesetzlichen Verpflichtungen entspricht, handelt es sich um die Verarbeitung personenbezogener Daten, für die wir ausdrückliche, freie, konkrete und informierte Zustimmung der betroffenen Personen (insbesondere der Schüler oder ihrer Erziehungberechtigten) benötigen. Dies betrifft insbesondere die Verarbeitung personenbezogener Daten der Schüler in Form von (Fotos und Videos) oder die Verarbeitung grundlegender Identifikationsdaten von Schülern zur Meldung von Wettbewerben, außerschulischen Aktivitäten, Ausflügen, Exkursionen oder Sportveranstaltungen. Die Erteilung einer solchen Einwilligung ist völlig freiwillig und die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden oder die Nutzung anderer Rechte wie in der schriftlichen Einwilligung beschrieben ist.

Die Schule hat erforderliche Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten sowohl in physischer, als auch in elektronischer Form zu gewährleisten. Zu diesen Maßnahmen gehören insbesondere die Festlegung von Arbeitsregeln für betreffende Informationssysteme, die Sicherstellung, dass nur befugte Personen die automatischen Datenverarbeitungssysteme nutzen und dass diese Personen nur auf personenbezogene Daten zugreifen können, die den Ansprüchen dieser Personen entsprechen, elektronische Aufzeichnungen, die ermöglichen zu identifizieren und zu überprüfen, wann, von wem und aus welchem Grund personenbezogene Daten erfasst oder auf andere Weise verarbeitet wurden, und den unbefugten Zugriff auf Datenträger zu verhindern, insbesondere durch die Einstellung von Passwörtern, Zugriffsrechten, Verschlüsselung, Ausarbeitung der Dokumente über betroffene technische und organisatorische Maßnahmen, erhöhte Sicherheit durch die Installierung von Schlössern, Schließfächern usw.

Alle Mitarbeiter und Personen, die im Rahmen ihrer Schulaktivitäten Zugang zu personenbezogenen Daten haben, sind entsprechend geschult und mit den Sicherheits- und Vertraulichkeitsregeln im Umgang mit personenbezogenen Daten belehrt.

Wir geben personenbezogene Daten nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen an dritte Personen weiter (Meldepflicht gegenüber Behörden) oder, soweit erforderlich, an ausgewählte Lieferanten, die uns bestimmte Dienstleistungen wie Buchhaltung oder Informationstechnologie (IT) sicherstellen. Mit all diesen Personen besteht ein klares Vertragsverhältnis, und alle Lieferanten halten die für die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlichen Regeln ein, in dem von GDPR geforderten Umfang und den erforderlichen Parametern.

Wir geben keine personenbezogene Daten ins Ausland außerhalb der EU aus. Bei einer solchen Übermittlung werden die betroffenen Personen stets vorab informiert oder gegebenenfalls um ihre Einwilligung gebeten.

Die Schule verfügt ein System zur Meldung von Sicherheitsvorfällen. Im Falle einer Datenflucht gehen wir gemäß GDPR vor, um potenzielle Schäden zu minimieren, und erstatten in Zusammenarbeit mit unserem Datenschutzbeauftragten dem Amt für den Schutz personenbezogener Daten (www.uoou.cz) entsprechende Berichte.

Die Schule hat einen Datenschutzbeauftragten ernannt, der jederzeit unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. kontaktiert werden kann.

Wenn Sie Fragen zum Umfang und zur Art der Verarbeitung personenbezogener Daten an unserer Schule haben, können Sie sich jederzeit telefonisch unter 00420-235 311 725 oder elektronisch unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. an uns wenden.

 


Whistleblowing (Ethik-Hotline)

Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowing)

Die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 über den Schutz von Hinweisgebern wurde zum Schutz von Hinweisgebern erlassen, die einen Verstoß gegen das Unionsrecht melden, der die Merkmale einer Straftat oder eines Vergehens aufweist und von dem der Hinweisgeber im Rahmen seiner Arbeit oder einer anderen ähnlichen Tätigkeit Kenntnis erlangt hat. Ihr Hauptzweck besteht darin, den Hinweisgeber vor Vergeltungsmaßnahmen des Arbeitgebers oder seiner Kollegen zu schützen. Aus diesem Grund bleibt die Identität des Hinweisgebers vertraulich, wenn die Meldung über einen internen Kanal erfolgt, und nur die zuständige Person erfährt sie, und diese ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Weitere Bedingungen sind im tschechischen Gesetz Nr. 171/2023 Slg. (Gesetzessammlung) über den Schutz von Hinweisgebern (nachstehend „Gesetz“ genannt) festgelegt.

Die Ethik-Hotline als Teil des internen Whistleblowing-Systems („IWS“) ist ein Instrument, das Mitarbeitern und Dritten zur Verfügung steht, um illegale, unfaire oder unethische Verhaltensweisen zu melden, die gegen den Ethikkodex der Německá škola v Praze s.r.o. – zahraniční škola a gymnázium (im Folgenden auch „Deutsche Schule Prag“ oder „DSP“) verstoßen und aufgetreten sind oder auftreten könnten.

Die Hotline wurde in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Gesetzes Nr. 171/2023 Slg. über den Schutz von Hinweisgebern (im Folgenden auch „GSH“ genannt) eingerichtet und ist werktags erreichbar.

Die Einreichung einer Meldung über die Ethik-Hotline gewährleistet, dass identifizierte Hinweisgeber vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt sind. Im Falle einer anonymen Meldung ist der Schutz durch das GSH ab dem Zeitpunkt gewährleistet, an dem die Identität des Hinweisgebers bekannt wird.

Wer ist meldeberechtigt

Im Einklang mit dem Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern grenzt die Deutsche Schule Prag den Personenkreis ein, von dem sie Meldungen im Rahmen des GSH entgegennimmt und prüft:

  • Personen, die in einem einfachen Arbeitsverhältnis arbeiten (HPP, DPP, DPČ, Agenturkräfte);
  • Personen, die eine freiwillige Tätigkeit ausüben;
  • Personen, die eine Berufspraxis oder ein Praktikum absolvieren oder
  • Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen

Auch andere Hinweisgeber (z. B. Geschäftspartner und sonstige Dritte) können eine Meldung über die Ethik-Hotline einreichen. Diese Meldungen werden objektiv und unabhängig außerhalb des Geltungsbereichs des GSH untersucht.

Was kann gemeldet werden

Eine mögliche Rechtsverletzung, die die Merkmale einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit aufweist, für die das Gesetz eine maximale Geldbuße von mindestens 100.000 CZK vorsieht, die gegen ein Gesetz oder eine andere Rechts- oder EU-Vorschrift verstößt und von der der Hinweisgeber im Zusammenhang mit der Arbeit oder einer anderen ähnlichen Tätigkeit (Arbeitnehmer, Auftragnehmer, Praktikant usw.) Kenntnis erhalten hat.

Die Meldung bezieht sich auf Informationen über einen möglichen Verstoß, der in Bezug auf eine Person, für die der Hinweisgeber eine Arbeit oder eine andere ähnliche Tätigkeit verrichtet hat oder verrichtet, oder in Bezug auf eine Person, mit der der Hinweisgeber im Zusammenhang mit der Ausübung der Arbeit oder einer anderen ähnlichen Tätigkeit in Kontakt war oder ist, stattgefunden hat oder stattfinden wird, und die:

  1. den Tatbestand einer Straftat erfüllen,
  2. die Merkmale einer Ordnungswidrigkeit aufweisen, für die das Gesetz eine maximale Geldbuße von mindestens 100.000 CZK vorsieht,
  3. gegen das Whistleblower-Schutzgesetz selbst verstoßen,
  4. sie gegen Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder gegen Regelungen in Bereichen verstoßen, die durch eine europäische Richtlinie definiert sind und deren gemeinsamer Nenner der Schutz der Interessen der Europäischen Union ist. Dazu gehören zum Beispiel das öffentliche Auftragswesen, der Verbraucherschutz, die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie der Umweltschutz.

Wie ist die Meldung vorzunehmen?

  1. über das interne Benachrichtigungssystem
    • mündlich bei der Deutschen Schule Prag, Schwarzenberská 700/1, 158 00 Prag 5, Büro Nr. 328. (Eine telefonische Termin-Reservierung ist notwendig.)
    • schriftlich an die Adresse der Deutschen Schule Prag, Schwarzenberská 700/1, 158 00 Prag 5 "NICHT ÖFFNEN - WHISTLEBLOWING",
    • telefonisch unter: +420 733 735 725
    • elektronisch unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.,
  1. über das externe Hinweissystem des Justizministeriums der Tschechischen Republik: Chci podat oznámení – veřejnost – Oznamovatel (justice.cz)

Zuständige Person für die Bearbeitung von Meldungen:

Frau Katrin Laubensteinová

  • Telefon: +420 733 735 725
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.,

Der Verpflichtete (DSP) schließt die Entgegennahme von Meldungen von Personen aus, die keine Arbeit oder ähnliche Tätigkeiten für den Verpflichteten im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 Buchstaben a), b), h) oder i) des Gesetzes Nr. 171/2023 Slg. über den Schutz von Hinweisgebern ausführen.

Inhalt der Meldung

  • Identifizierung des Hinweisgebers: Name, Vorname, Geburtsdatum und gegebenenfalls andere Informationen, aus denen die Identität des Anmelders abgeleitet werden kann,
  • eine ausführliche Beschreibung des Verstoßes (Gegenstand der Meldung, woher der Hinweisgeber davon Kenntnis erlangt hat usw.)
  • Beweise und Belege.

Fristen

Der Hinweisgeber hat das Recht, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Meldung schriftlich über deren Eingang benachrichtigt zu werden und innerhalb von maximal 3 Monaten an die vom Hinweisgeber angegebene elektronische oder postalische Adresse über das Ergebnis der Prüfung informiert zu werden, sofern er nicht im Voraus auf dieses Recht verzichtet. Die Meldung wird nicht versandt, wenn ihr Versand das Interesse am Schutz der Identität des Meldenden und seiner personenbezogenen Daten oder der von Dritten gefährden könnte.

GDPR (DSGVO)

Die personenbezogenen Daten des Hinweisgebers werden zum Zweck der Bearbeitung der Meldung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG sowie der damit zusammenhängenden Verordnungen verarbeitet.

HINWEIS

Im Falle einer wissentlich falschen Meldung kann sich der Hinweisgeber einer Ordnungswidrigkeit (mit der Möglichkeit einer Geldbuße von bis zu 50.000 CZK gemäß Abschnitt 23 Absatz 2 des Gesetzes) oder einer Straftat schuldig machen.