Wenn ein Schulabschluss im Ausland erworben wurde? (Stand 2006) Am besten mit dem zuständigen Bildungsministerium direkt in Verbindung setzen. Für Mecklenburg-Vorpommern gilt beispielsweise:
Für eine Gleichstellung des ausländischen Schulabschlusses mit dem Hauptschulabschluss müssen folgende Bedingungen erfüllt werden: Nachweis des Besuchs von mindestens neun aufsteigenden Klassen an einer allgemein bildenden Schule Unterricht und Abschlussnote in folgenden Fächern: - Muttersprache - Mathematik - naturwissenschaftliches Fach - sozialkundliches Fach.
Für eine Gleichstellung des ausländischen Schulabschlusses mit dem Realschulabschluss müssen folgende Bedingungen erfüllt werden: Nachweis des Besuchs von mindestens zehn aufsteigenden Klassen an einer allgemein bildenden Schule Unterricht und Abschlussnote in folgenden Fächern: - Muttersprache, - Fremdsprache, - Mathematik, - naturwissenschaftliches Fach, - sozialkundliches Fach.
Zeugnisanerkennung Bei Wohnsitz in einem anderen Bundesland ist für die Anerkennung das Kultusministerium/die Zeugnisanerkennungsstelle des betreffenden Bundeslandes zuständig. Die von der zuständigen Stelle eines anderen Bundeslandes festgestellte Hochschulzugangsberechtigung gilt auch in Mecklenburg-Vorpommern. Zeugnisinhaber, die keinen Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, richten den Antrag auf Anerkennung an die Zeugnisanerkennungsstelle Düsseldorf.
Anschrift: Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf Georg-Glock-Straße 4 40474 Düsseldorf Ansprechpartner Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Frau Olejko, Tel. +49 385 588 - 72 88, J.Olejko@bm.mv-regierung.de
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