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Anerkennung von beruflichen Abschlüssen in Deutsch

Sie wollen eine Anerkennung in Deutschland?
Es ist auf jeden Fall wichtig mit der jeweiligen Kammer zu sprechen. Sei es nun die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer, um nur die großen Kammern und die damit verbundenen Berufe zu erwähnen.

Als Beispiel ein Auszug aus einem Dokument der IHK-München zu diesem Thema.
EU-Bürger
Das Verfahren über die Entsprechungen der beruflichen Befähigungsnachweise aus
Ländern der neuen EU-Mitgliedsstaaten (EU-Osterweiterung) ist noch nicht geregelt.
Eine Entsprechung mit einem staatlich anerkannten deutschen Ausbildungsberuf
ist derzeit nicht möglich.
Entsprechung der beruflichen Befähigungsnachweise nach der
Entscheidung 85/368/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften
vom 16.07.1985
Ziel der Entsprechungen der beruflichen Befähigungsnachweise der EU, ist es
im Einvernehmen zwischen allen Mitgliedsstaaten über das Tätigkeitsprofil zu
informieren, das Facharbeiter und Fachangestellte aufgrund ihres jeweiligen
nationalen beruflichen Zeugnisses üblicherweise mindestens erfüllen könnten.
formloser Antrag für Entsprechungsnachweis erforderlich
benötigte Unterlagen:
beglaubigte Kopie des nationalen Prüfungszeugnisses
beglaubigte Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
bisher geregelte Sektoren:
· Büro/Verwaltung, Banken und Versicherung · Tourismus
· HORECA (Hotel, Gaststätten und Cafè) · Transport/Verkehr
· Chemie · Textilindustrie
· Handel · Metalltechnik
· Nahrungsmittelindustrie und Handwerk · Elektrotechnik/Elektronik
· Druck & Medien · Landwirtschaft
· Eisen/Stahl · Textil/Bekleidung
· Leder · Tiefbau
· Holz · Bau
· Kraftfahrzeugreparatur

Gleichstellung der beruflichen Befähigungsnachweise über ein bilaterales Regierungsabkommen,
durch Rechtsverordnung über § 43 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
lediglich in bilateralen Regierungsabkommen mit Frankreich und Österreich gibt
es Gleichstellungen für bestimmte Berufe
formloser Antrag für Gleichstellungsurkunde erforderlich
benötigte Unterlagen:
beglaubigte Kopie des nationalen Prüfungszeugnisses
beglaubigte Kopie des Reisepasses oder Personalausweises

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