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Wenn ein Schulabschluss im Ausland erworben wurde? (Stand 2006)
Am besten mit dem zuständigen Bildungsministerium direkt in Verbindung setzen. Für Mecklenburg-Vorpommern gilt beispielsweise:
Für eine Gleichstellung des ausländischen Schulabschlusses mit dem Hauptschulabschluss müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
Nachweis des Besuchs von mindestens neun aufsteigenden Klassen an einer allgemein bildenden Schule
Unterricht und Abschlussnote in folgenden Fächern:
- Muttersprache
- Mathematik
- naturwissenschaftliches Fach
- sozialkundliches Fach.
Für eine Gleichstellung des ausländischen Schulabschlusses mit dem Realschulabschluss müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
Nachweis des Besuchs von mindestens zehn aufsteigenden Klassen an einer allgemein bildenden Schule
Unterricht und Abschlussnote in folgenden Fächern:
- Muttersprache,
- Fremdsprache,
- Mathematik,
- naturwissenschaftliches Fach,
- sozialkundliches Fach.
Zeugnisanerkennung
Bei Wohnsitz in einem anderen Bundesland ist für die Anerkennung das Kultusministerium/die Zeugnisanerkennungsstelle des betreffenden Bundeslandes zuständig. Die von der zuständigen Stelle eines anderen Bundeslandes festgestellte Hochschulzugangsberechtigung gilt auch in Mecklenburg-Vorpommern. Zeugnisinhaber, die keinen Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, richten den Antrag auf Anerkennung an die Zeugnisanerkennungsstelle Düsseldorf.
Anschrift:
Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf
Georg-Glock-Straße 4
40474 Düsseldorf
Ansprechpartner Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Frau Olejko, Tel. +49 385 588 - 72 88, J.Olejko@bm.mv-regierung.de
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