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VERFASSUNG DER
SCHÜLERMITVERANTWORTUNG
Německá škola v Praze s.r.o., Schwarzenberská 1/700, CZ – 158 00 Praha 5
Tel.: 00420-235 311 725 Fax: 00420-235 311 703
E-mail: dsprag@dsp-praha.cz
1. Definition
Die Schülermitverantwortung (SMV) ist die Interessenvertretung aller Schüler innerhalb der Deutschen Schule Prag (DSP).
2. Aufgaben
2.1
Neben der Vertretung von Einzelanliegen der Schüler gegenüber Schulleitung und Lehrerkonferenz soll die SMV versuchen, die fachlichen, kulturellen, sportlichen, politischen und sozialen Interessen der Schüler zu fördern.
Dies kann z.B. durch die Organisation von Schulveranstaltungen geschehen.
2.2
Die SMV soll versuchen, an den die Schüler betreffenden Entscheidungsprozessen der DSP direkt mitzuwirken. Der Schulsprecher hat das Recht, vom Schulleiter gehört zu werden.
3. Wahlordnung und Zusammensetzung der SMV :
3.1 Wahlen
3.1.2.1 Die Klassensprecher
Klassensprecher werden von der 3. bis zur 13. Klasse gewählt. Die Wahlen von Klassensprechern und Vertretern werden in geheimer Abstimmung und getrennt voneinander durchgeführt. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der anwesenden Schüler erreicht. Im 2. Wahlgang genügt die einfache Mehrheit. Alle Schüler einer Klasse können Kandidieren und haben jeweils eine Stimme.
Die Wahl leitet der Klassenleiter.
3.1.2.2
Eine Neuwahl während der Amtszeit erfolgt auf Antrag von mindestens der Hälfte der Klasse.
3.1.3 Der Schülersprecher
Kandidieren können alle Klassensprecher und deren Vertreter der Klassen 10-12. Die Kandidaten stellen sich in den Klassen vor. Die Klassensprecher führen die Wahl in ihren Klassen durch. Im Schülerrat geben die Klassensprecher oder deren Vertreter die Stimme für den Kandidaten ab, der sich in ihrer Klasse (mit einfacher Mehrheit) durchgesetzt hat.
Sollte sich keine Mehrheit im Schülerrat für einen Kandidaten ergeben, erfolgt eine geheime Wahl im Schülerrat, in der die Mitglieder nach eigener Meinung entscheiden. Sollte sich auch bei dieser Wahl keine Mehrheit ergeben, wird der Schulsprecher in Urwahl von den Schülern der Klassen 3-13 gewählt. die Wahl wird von den Klassenlehrern durchgeführt.
Eine Neuwahl während der Amtszeit erfolgt auf Antrag von mindestens zwei Drittel des Schülerrates.
3.1.4 Vertrauenslehrer
Die Vertrauenslehrerinnen und Vertrauenslehrer werden in den Klassen 3 bis 4, 5 bis 8 und 9 bis 13 von den jeweils wahlberechtigten Schülern durch Urwahl bestimmt. Gewählt werden eine Vertrauenslehrerin und ein Vertrauenslehrer. Jeder Schüler hat zwei Stimmen, von denen eine für die Vertrauenslehrerin und die andere für den Vertrauenslehrer abgegeben wird. Zur Wahl genügt die relative Mehrheit. Die Wahl wird vom Schülersprecher, in den Klassen vom Klassensprecher oder dessen Vertreter durchgeführt. Für die Kandidatur muss das Einverständnis der Lehrer eingeholt werden.
Eine Neuwahl während der Amtszeit findet auf Antrag von mindestens der Hälfte der wahlberechtigten Schüler statt.
3.2. Zusammensetzung der SMV
Die Schüler der DSP werden durch den Schülerrat vertreten, dessen Wahl nach demokratischen Grundsätzen erfolgt(vgl. 3.2.).
3.2.1 Zusammensetzung des Schülerrates
Der Schülerrat setzt sich aus den Klassensprechern und deren Vertretern der Klassen 3 bis 13 zusammen.
3.2.2 Der Schulsprecher
Dem Schülerrat steht der Schulsprecher vor. Er leitet die Sitzungen des Schülerrates.
Der Schulsprecher vertritt die Interessen der SMV gegenüber der Schulleitung, indem er die SMV-Beschlüsse erläutert und durchzusetzen versucht. Außerdem vertritt er die gesamte Schülerschaft in deren Belangen und bei Entscheidungen, die die Schülerschaft im Rahmen des schulischen Lebens betreffen.
3.2.3 Die Vertrauenslehrer
Die Vertrauenslehrer der einzelnen Klassengruppen (siehe 3.1.4) sollen den Schülerrat fachlich unterstützen und können deshalb auf eigenen Wunsch, oder eine Einladung der SMV hin an den Sitzungen des Schülerrates teilnehmen.
Die Vertrauenslehrer sollen bei Konflikten zwischen Schülern und Lehrern, bzw. Schülerrat und Schulleitung vermitteln und auch bei anderen Problemen den Schülern als Gesprächspartner zur Verfügung stehen.
4. Die Arbeit der SMV
4.1
Der Schülerrat tritt auf Einladung des Schulsprechers oder auf Wunsch eines Vertrauenslehrers zusammen.
4.2 Abstimmungen im Schülerrat
Bei Abstimmungen im Schülerrat sind die Klassensprecher oder deren Vertreter stimmberechtigt. Der Schülersprecher erhält ein gesondertes Stimmrecht. Für seine Klasse stimmt der 2. Klassensprecher.
Bei unentschiedenen Abstimmungsergebnissen entscheidet die Stimme des Schülersprechers. Die Abstimmungen erfolgen in der Regel öffentlich, auf Antrag von 3 Klassensprechern geheim.
Auf Beschluss des Schülerrates erfolgt zu wichtigen Fragen die Abstimmung aller Schüler. das stimmrecht gilt allgemein nur für anwesende Mitglieder des Schülerrates.
5. Einhaltung der Bestimmungen
Über die Einhaltung der Bestimmungen wachen Schülerrat und Vertrauenslehrer. im Zweifelsfalle ist der Schulleiter für die Durchsetzung der SMV-Verfassung zuständig.
6. Änderung der SMV-Verfassung
Die SMV-Verfassung kann nur durch eine zwei Drittel Mehrheit der Mitglieder des Schülerrates geändert werden.
Diese Satzung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Stand: Dezember 2004
Ordnung SMV [66 KB]